09.12.2022 - von Norbert Heil:

Nachdem am 2. Dezember 2022 der FIAP-Kongress in Spanien tagte, gilt ab 1. Januar 2024 wieder die Bestimmung von 2016. Das heißt alle neuen Vorschläge sind erst einmal auf Eis gelegt und es gelten dann die alten Regeln. Das alte Dokument der FIAP wird dann wieder aufgelegt als gültige Bestimmung für 2024. Ich werde dies hier veröffentlichen, sobald es offiziell im FIAP-Book veröffentlicht ist. Das heißt aber auch die Gebühren sind dann wieder 70 Euro und es müssen auch wieder die Printanteile geliefert werden.

Die Fristen bleiben beim 1. Dezember 2023 (MFIAP) und 15. Dezember (AFIAP, EFIAP-Stufen)

Die Anträge sind elektronisch und schriftlich an die direkten Ansprechparter Reinhard Becker (für AFIAP) und Helmut Förster (für EFIAP und MFIAP) zu übersenden.

 

AFIAP:

REINHARD BECKER
Im Löntal 23
74182 Obersulm
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EFIAP und MFIAP:

HELMUT FÖRSTER
Lichtlein 8
97475 Zeil am Main
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